Ablauf und Kosten

Telefonisches Vorgespräch:

Vor einer ersten Sitzung haben Sie die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise in einem kurzen Telefonat (ca 15 Minuten) kennen zu lernen. Hier können Sie mir Ihr Anliegen schildern und ich kann grob einschätzen, wie ich Ihnen helfen kann.
Dieses Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.

Die erste Sitzung:

In der ersten Sitzung lernen Sie mich und meine Arbeitsweise noch besser kennen. Nutzen Sie diesen Termin, um herauszufinden, ob Sie sich mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben fühlen und mir vertrauen möchten. Es ist völlig in Ordnung nach diesem Termin zu entscheiden, ob es wirklich für Sie passt, denn sich wohl zu fühlen ist ausschlaggebend wichtig für den Erfolg.

Dauer:

Eine Sitzung in meiner Praxis / bzw. Videosprechstunde dauert in der Regel 90 min. Nach meiner Erfahrung kommen wir so mit möglichst wenigen Terminen am Schnellsten voran.

Kosten Therapie & Coaching:

Mein Honorar beträgt

 100,- € pro 60 min. bei therapeutischen Anliegen aus dem privaten Kontext.
 160,- € pro 60 min. bei Coaching Anliegen aus dem beruflichen Feld.
Da das Coaching Ihrem beruflichen Werdegang dient, kann die Rechnung steuerlich geltend gemacht werden.
Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen an Ihren Steuerberater.

In der weiterführenden Arbeit plane ich  gerne 90min. pro Sitzung, da wir mit diesem Zeitfenster für Sie am Zügigsten  vorankommen.

Weitere Dienstleistungen (telefonische Beratung etc.) werden ebenfalls nach Dauer abgerechnet.

 In finanziellen Notsituationen räume ich einen vergünstigten sozialen Stundensatz ein. Sprechen Sie mich an.

Raucherentwöhnung:
6 Termine á 60 Minuten: 660,- für das gesamte Programm. Im Anschluss bin ich per Mail für Sie ohne weitere Kosten erreichbar.

Das Tübinger Programm zur Raucherentwöhnung ist ZPP zertifiziert und wird in der Regel von den Kassen zumindest anteilig übernommen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung.
In den Einzelsitzungen erfolgt auf Wunsch zusätzlich Hypnose.

Auch hier wird der Betrag zunächst an mich bezahlt und Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Kasse ein.

Coaching zur Prüfungsvorbereitung und bei Prüfungsängsten:
3 Termine (Vorgespräch 60 min., Sitzung II. und III. jeweils 90 min.) : 360,-
Nach einem Vorgespräch bekommen Sie das für Sie persönlich zugeschnittene Programm, um sich bestmöglich auf die Prüfungen vorbereiten zu können und später gelassen zeigen, was in Ihnen steckt.

Da das Coaching Ihrem beruflichen Werdegang dient, kann die Rechnung  steuerlich geltend gemacht werden. Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen an Ihren Steuerberater.

Privatleistungen:

Meine Leistungen sind Privatleistungen. Das heißt, dass Sie den Rechnungsbetrag immer direkt an mich bezahlen. Mit der Zulassung für Psychotherapie nach dem HP-Gesetz sind meine Leistungen nach § 4 Nr. 14a UStG oder § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Aber nicht jeder kann sich private Therapie leisten und Kassenpraxen haben oft sehr lange Wartezeiten. Zur Überbrückung übernehmen manche Kassen hier bei dringenden Fällen die Kosten der Privatpraxis. Bitte erkundigen Sie sich hier bei Ihrer Krankenkasse.

Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung bei therapeutischen Anliegen:

Zur Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung muss die Rechnung eine Diagnose gemäß ICD-10 GM und einen Abrechnungsschlüssel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker enthalten. Auf Wunsch stelle ich gerne eine Rechnung aus, die diese Kriterien erfüllt.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach, ob in Ihrem Vertrag ambulante Psychotherapie durch eine zugelassene Therapeutin nach dem Heilpraktiker Gesetz  §1, Absatz 1+2 mitversichert ist.

Steuerliche Absetzbarkeit:

Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen an Ihren Steuerberater.

Steuerliche Begünstigung bei Coaching- Anliegen aus dem beruflichen Kontext:

Dient das Coaching Ihrem beruflichen Werdegang oder einer weiteren beruflichen Perspektive, kann die Rechnung ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen an Ihren Steuerberater.

Ausfallhonorar:

Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) erlaube ich mir, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% für die geplante Zeit zu berechnen.

Gruppenangebote:

Weitere Gruppenangebote für Teams und Firmen finden Sie unter: www.franziska-mueck.de/training